Militärflugplatz Erbenheim: Ergebnisse der Fluglärmberechnung liegen vor
Militärflugplatz Erbenheim: Ergebnisse der Fluglärmberechnung liegen vor
Hinweise des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zur Einordnung des fluglärmbedingten Siedlungsbeschränkungsgebietes und des erweiterten Vorsorgegebietes in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim
Siedlungsbeschränkungsgebiet
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 12. Mai 2021 den Antrag der Stadt Wiesbaden auf Zulassung einer Abweichung von Zielen des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Ostfeld unter Auflagen positiv beschieden. Vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss der Regionalversammlung Südhessen. Eine dieser Auflagen war, dass eine Wohnbebauung oder vergleichbar sensible Nutzung innerhalb eines Bereichs auszuschließen ist, in dem ausgehend vom Flugbetrieb am militärischen Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim ein Dauerschallpegel von 55 dB(A) am Tag oder von 50 dB(A) in der Nacht erreicht oder überschritten werden. Dies entspricht den Empfehlungen des Länderausschusses Immissionsschutz (LAI). Damit werden die gleichen Grundlagen für fluglärmbedingte Siedlungsbeschränkungen angewendet, wie sie in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 für die zivilen Flughäfen Frankfurt Main und Kassel-Calden bereits als verbindliches Ziel für die jeweiligen Regionalpläne vorgegeben sind.
Die Immissionsberechnung erfolgte entsprechend der Empfehlung des LAI in Anlehnung an die Vorgaben der 1. Fluglärmschutzverordnung zum Fluglärmschutzgesetz des Bundes. Diese sieht vor, ausgehend vom derzeit abgewickelten Flugverkehr den zukünftigen Flugbetrieb für einen Prognosehorizont von 10 Jahren zugrunde zu legen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) hat gemeinsam mit der US Army die Datengrundlage für eine Prognose des zukünftigen Flugbetriebs auf dem militärischen Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim für das Jahr 2033 erarbeitet und die Konturen eines Siedlungsbeschränkungsgebietes berechnet.
Das Siedlungsbeschränkungsgebiet dient dem vorbeugenden Schutz vor Fluglärm. Innerhalb eines Siedlungsbeschränkungsgebietes ist die Ausweisung von Wohnbauflächen und ähnlich sensiblen Nutzungen ausgeschlossen.
Erweitertes Vorsorgegebiet
Prognosen für militärischen Fluglärm unterliegen besonderen Unsicherheiten beim Flugbetrieb. Abhängig von der geopolitischen Sicherheitslage könnten punktuell hohe Belastungen durch den Flugbetrieb eintreten und es könnte auf Basis des heutigen Kenntnisstandes in Teilen des Gebietes der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld zu hohen Einzelschallereignissen kommen.
Deshalb hat das HMWVW zusätzlich erstmalig die Konturen eines erweiterten Vorsorgegebietes zur weiteren Prävention von Beeinträchtigungen durch Fluglärm berechnet und gemeinsam mit der Kontur des Siedlungsbeschränkungsgebietes an das Regierungspräsidium Darmstadt übermittelt. Für die Bestimmung des erweiterten Vorsorgegebietes wurde unterstellt, dass die Verkehrsmenge um 100% höher ist, als sie für die Berechnung des Siedlungsbeschränkungsgebietes unterstellt wurde. Dies entspricht einer Lärmzunahme von 3 dB(A).
Innerhalb des erweiterten Vorsorgegebietes sollen bei der Planung von Wohnbauflächen und ähnlich sensiblen Nutzungen planerische und bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den militärischen Fluglärm getroffen werden. Konkrete Vorsorgemaßnahmen sind im Zuge des weiteren Planungsprozesses der SEM Ostfeld zu erarbeiten und könnten z.B. die Anordnung von Wohngebäuden, die Ausrichtung von Schlafräumen oder bauliche Schallschutzmaßnahmen umfassen.
Regionalplanerische Festlegung
Die vom HMWVW erstellten Unterlagen zum Siedlungsbeschränkungsgebiet und zum erweiterten Vorsorgegebiet in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim wurden zur Aufnahme in den Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan, der aktuell neu aufgestellt wird, an das Regierungspräsidium Darmstadt übermittelt.
Nach Inkrafttreten des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan hat die Landeshauptstadt Wiesbaden als kommunale Planungsträgerin die im Plan festgelegten Ziele der Raumordnung zu beachten und die Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen. Hieraus werden sich auch die näheren Anforderungen für den Umgang mit dem erweiterten Vorsorgegebiet bei der weiteren Planung und Umsetzung der SEM Ostfeld ergeben.
Hinweise des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)
Dokumentation
Dokumentation der Berechnung des Siedlungsbeschränkungsgebiets und des nachrichtlichen Vorsorgegebiets in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim
Anlagen zur Dokumentation
Letter to Ministry of Economy
Ostfeld Traffic Data Analysis
OTSD Gutachten
Datenblätter
Kurzdokumentation