Entwicklungssatzung „Ostfeld“ vom Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigt – Normenkontrollanträge erfolglos
Entwicklungssatzung „Ostfeld“ vom Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigt – Normenkontrollanträge erfolglos
Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel hat mit Urteil vom Donnerstag, 21. November, in beiden Normenkontrollverfahren gegen die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Ostfeld“ die Rechtswirksamkeit der Entwicklungssatzung bestätigt. Damit hat die Landeshauptstadt Wiesbaden nun die notwendige Planungssicherheit für die weitere Umsetzung des Projekts. Die Satzung hat einer umfangreichen rechtlichen Prüfung standgehalten.