Klage des BUND vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen
Klage des BUND vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 14.11.2024 die Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.) gegen die Zielabweichung des Regionalplans Südhessen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld abgewiesen. Auf 25% des 450 Hektar großen Gebiets soll ein Stadtquartier für mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ein neuer BKA-Standort für zukünftig 7.000 Mitarbeitende entstehen. 75% der Fläche bleiben der Natur und der Landwirtschaft vorbehalten.